Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.parkhotel-putbus.de
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 12.03.2025 aktualisiert. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde vom DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH mithilfe der Fachsoftware "Siteimprove" durchgeführt.
Diese Webseite ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei und somit unvereinbar mit den geltenden Bestimmungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
- einige Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder und Icons) besitzen keine Alternativtexte
- einigen Links fehlt ein Alternativtext
- Element-IDs sind nicht eindeutig
- einige Überschriften sind nicht als solche erkennbar, besitzen also keinen Text für einen Screenreader
- Tabellen-Headern (Kopfzeilen) sind keine Datenzellen zugewiesen
- Formularfeldern fehlt die Bezeichnung, d.h. sie haben kein beschreibendes Text-Label
- Feldeingabefehler werden nicht vollständig vorgelesen
- Tastaturbedienbarkeit ist nicht vollständig gegeben, insbesondere das Hauptmenü kann nicht über die Tastatur angesteuert werden
- wiederkehrende Bereiche können nicht übersprungen werden
- der Tastaturfokus ist an einigen Stellen nicht gut erkennbar
- an einigen Stellen ist der Kontrast von Text und Hintergrund nicht ausreichend (z.B. Hauptmenü und Verlinkungen)
Unverhältnismäßige Belastung
- es gibt keine Übersetzung in Leichte Sprache
- Videos zur Übersetzung der Inhalte in Gebärdensprache sind nicht vorhanden
- zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei
Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei
Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.
Hinweise/Kontaktaufnahme
Sie möchten dem Zweckverband eGo-MV bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Nutzen Sie hierfür gern unser Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos.
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Webseite sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
- Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
Die Webseite der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de






